Rechtliches

AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Inlandverkäufe)
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt folgendes:

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die vereinbarte Lieferzeit versteht sich unter der
Voraussetzung ungestörten Arbeitsganges bei uns und unseren Lieferanten und wird
nach Möglichkeit eingehalten. Inverzugsetzung, Schadenersatzansprüche sowie das
Recht auf Rücktritt sind ausgeschlossen. Verladung und Beförderung erfolgen auf
Gefahr des Empfängers. Kosten für besondere Versandformen ( Expreß etc.) trägt der
Käufer. Wir behalten uns vor, unsere Angebotspreise der Kostenlage am Liefertag
anzupassen. Auch bei vorheriger Preisbestätigung erfolgt die Berechnung zu dem am
Tag der Lieferung gültigen Preis.

2. Bei Materialien fremden Fabrikats übernehmen wir die gleiche Gewähr, die unser
Lieferant uns gegenüber übernimmt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Das Eigentum am Liefergegenstand geht erst nach vollständiger Bezahlung des
Kaufpreises auf den Käufer über. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der
üblichen Kosten für kurzfristige Bankkredite berechnet.

4. Im Falle des Weiterverkaufes der von uns gelieferten Waren durch den Käufer tritt dieser
die ihm aus dem Wiederverkauf zustehenden Forderungen zur Sicherung unserer
Ansprüche an uns ab.

5. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden , vermischt oder
in andere Gegenstände eingebaut, so tritt der Käufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an uns ab. Bei Verarbeitung der von uns gelieferten Materialien werden wir –
voll oder anteilig – Eigentümer des neu geschaffenen oder veränderten Gegenstandes.
Beim Einbau der von uns gelieferten Ware in Gegenstände Dritter tritt der Käufer seine
Ansprüche an Dritte im Zeitpunkt des Einbaus anteilig nach dem Wert unserer Waren an
uns ab.

6. Tritt der Käufer von einem erteilten Auftrag zurück, so ist er verpflichtet, die uns durch
Bearbeitung dieses Auftrages entstandenen Kosten sowie eine angemessene Entschädigung
für den entgangenen Gewinn zu zahlen.

7. Rücknahme gelieferten Materials erfolgt generell nicht. Ausnahmen bedürfen einer
Sonderabmahnung.

8. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von einer Pfändung oder jeder anderen
Beeinträchtigung unserer Rechte an der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden
Ware zu informieren.

9. Unsere Rechnungen sind -soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – 20
Tage nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung
mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller gemäß § 286 || Nr. 2 BGB in Verzug.
Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir generell nicht verpflichtet. Eine
Annahme erfolgt stets unter dem üblichen Vorbehalt des Zahlungseinganges, der
Diskontmöglichkeit bei unseren Bankverbindungen und gegen Erstattung der
Diskontspesen und sonstiger Unkosten. Wir haben das Recht, Wechsel jederzeit ohne
Begründung an den Aussteller zurückzugeben und die Hergabe von baren
Zahlungsmitteln zu verlangen. Zahlungen durch Wechsel oder Schecks gelten erst mit
Eingang des Gegenwertes als erfolgt. Im Falle irgendeines Zahlungsverzuges eines
Käufers oder bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten können wir alle offenen
Forderungen sofort als fällig erklären.

10. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Dillenburg. Dies gilt auch für Wechsel- und
Scheckstreitigkeiten. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

11. Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung für uns verbindlich. Schadenersatzansprüche gegen uns aus Schadensfällen
jedweder Art sind ausgeschlossen, soweit ihr Ausschluß gänzlich zulässig ist.